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ÖNORM B 1121: Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen

Austrian Standards International · · Austrian Standards International

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2021-onorm-b-1121-gehoelzschutz-baumassnahmen
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Notizen

Verbindliche österreichische Norm für den Schutz von Bäumen, Sträuchern und Vegetationsflächen bei Bauarbeiten (Ausgabe 2021-04-15, Austrian Standards International). Legt zu erhaltende Gehölz-/Vegetationsflächen, Schutzzonen und konkrete Schutzmaßnahmen fest (u.a. Stammschutz, Wurzelbereichs-Schutz, Schutz vor Verdichtung, Aufgrabung, Materiallagerung). Relevanz für WFK-1.1.3a: ÖNORM B 1121 ist der technische Standard, auf den der Wiener Baumschutz-Vollzug für Bohrungs-/Grabungsarbeiten im Wurzelbereich verweist — d.h. der normative Maßstab dafür, dass Erdsonden-Arbeiten „schadlos" durchgeführt werden. Volltext kostenpflichtig (Norm) → hier über Registry- Metadaten verifiziert, nicht über Volltext-Content-Match. Refresh-Frequenz: static (Norm-Ausgabe); bei Neuausgabe ID/Jahr prüfen.

Zusammenfassung

ÖNORM B 1121 (Ausgabe 2021-04-15, Austrian Standards International) standardisiert den Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Die Norm bestimmt, dass zu erhaltende Gehölz- und Vegetationsflächen im Einvernehmen festzulegen sind, und schreibt Schutzzonen sowie Schutzmaßnahmen für diese Bereiche vor (u.a. Stamm- und Wurzelbereichs-Schutz, Schutz vor Bodenverdichtung, Aufgrabung und Materiallagerung). Sie ist im österreichischen und Wiener Bauvollzug der einschlägige technische Maßstab für den Baumschutz auf Baustellen und wird in Ausschreibungs-/Leistungstexten referenziert.

Relevanz für WFK-1.1.3a

ÖNORM B 1121 liefert den normativen Rahmen für den zweiten Teil der Frage („wie schadlos durchführen"): Schutzzonen, Stamm-/Wurzelschutz und die Anforderungen, denen Arbeiten im Wurzelbereich — einschließlich Bohrungen für Erdsonden-Anbindungen — genügen müssen. In Kombination mit der MA-42-Vollzugsinformation und dem Wiener Baumschutzgesetz bildet die Norm die regulatorisch-technische Antwort darauf, dass Bohr-/Grabungsarbeiten am Baumbestand schadlos auszuführen sind. Grenze: Norm-Volltext kostenpflichtig; konkrete quantitative Schwellen (z.B. zulässige Wurzel-Kappquerschnitte, Bohr-Mindestabstände zu Tiefen-Erdsonden) sind ohne Volltext-Erwerb hier nicht zitierfähig und bleiben für die Wien-spezifische Auslegung offen.

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