Maßnahmen zum Schutz von Bäumen im Bereich von Baustellen
Stadt Wien – Wiener Stadtgärten (MA 42) · · Stadt Wien (wien.gv.at)
Bibliographische Details
- Quellen-ID
- 2025-stadt-wien-baumschutz-baustelle
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Notizen
Informationsseite der Wiener Stadtgärten (MA 42) zum Baumschutz auf Baustellen, operativ verankert im Wiener Baumschutzgesetz (W-BSG) und in ÖNORM B 1121. Kern für WFK-1.1.3a: Geschützt sind Bäume ab 40 cm Stammumfang inkl. ihres ober- UND unterirdischen Lebensraums. Der zu schützende Wurzelbereich umfasst die von der Kronentraufe umschlossene Fläche zuzüglich 1,5 m Radius und darf grundsätzlich nicht befahren, nicht für Materiallagerung genutzt und nicht maschinell aufgegraben werden. Müssen Leitungen/Sonden den Wurzelbereich queren, sind ausschließlich wurzelschonende Verfahren zulässig: Handschachtung in Anwesenheit eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, Bohrung, Pressung, Minierung oder Überschubrohr. Damit liefert die Quelle den direkten Wien-Regulierungs- und Verfahrens-Anker für die Erdsonden-Bohrung im Baumumfeld. Refresh-Frequenz: behörden-Webseite, periodisch prüfen.
Zusammenfassung
Die Informationsseite der Wiener Stadtgärten (MA 42) fasst die in Wien geltenden Baumschutz-Pflichten auf Baustellen zusammen. Geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 40 cm Stammumfang einschließlich ihres ober- und unterirdischen Lebensraums (Wiener Baumschutzgesetz). Der zu schützende Wurzelbereich freistehender Bäume reicht bis zur Kronentraufe plus 1,5 m Radius. Dieser Bereich darf grundsätzlich nicht befahren werden; unsachgemäße Materiallagerung und maschinelle Aufgrabung im Wurzelbereich sind verboten. Für unvermeidbare unterirdische Arbeiten (Leitungen, Sonden) im Wurzelbereich nennt die Seite ausschließlich wurzelschonende Verfahren: Handschachtung unter Aufsicht eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, Bohrung (Bohrpressung), Pressung, Minierung oder Überschubrohr. Alle Maßnahmen müssen ÖNORM B 1121 entsprechen.
Relevanz für WFK-1.1.3a
Direkter Wien-Anker für beide Teile der Frage. Erstens benennt die Quelle die konkreten Schadens-Vektoren am Baumbestand (Befahren/Verdichtung des Wurzelbereichs, Aufgrabung, Materiallagerung). Zweitens definiert sie die Wiener Verfahrens-Antwort auf „wie schadlos durchführen": grabenlose/wurzelschonende Verlegung statt offener Grabung — Bohrung, Pressung, Minierung, Überschubrohr — sowie Handschachtung unter SV-Aufsicht, jeweils nach ÖNORM B 1121. Damit ist die regulatorisch verankerte Standard-Antwort für die Verlegung von Erdsonden-Anbindungen und für Bohrarbeiten im geschützten Wurzelbereich dokumentiert. Grenze: die Seite ist eine Übersichts-/Vollzugsinformation, keine quantitative Studie zu Bohr-Erschütterung, Vertikal-Bohrung von Tiefen-Erdsonden oder Kronenschäden — diese Detailtiefe bleibt offen.
Zitiert in 5 Forschungsfragen
- Energieversorgung
- Kreislaufwirtschaft
- Klimafitte Grün- und Freiräume
Quelldatei
sources/2025-stadt-wien-baumschutz-baustelle.md
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