Forschungsfragen Klima

Verordnung (EU) 2020/741 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung

Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union · · Amtsblatt der Europäischen Union, L 177, 5.6.2020, S. 32–55 / EUR-Lex

legal-textGold OAEUInhalt verifiziert
Verifikationshinweis (Inhalt):Die inhaltliche Eignung dieser Quelle wurde manuell akzeptiert (Single-Screener-Recherche). Der externe Link kann sich seit der Prüfung verändert haben — sollte er nicht mehr erreichbar sein, empfehlen wir die archivierte Version via Wayback Machine.Beleg: override-applied 2026-07-16 by Bernhard+Claude

Bibliographische Details

Quellen-ID
2020-eu-water-reuse-regulation-741
Abgerufen

Notizen

Unmittelbar geltender EU-Rechtsakt (seit 26.6.2023 anwendbar), der EU-weit Mindestanforderungen an aufbereitetes Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung festlegt: Wasserqualitätsklassen (A–D), Monitoring-Pflichten, Risikomanagement-Plan (Water Reuse Risk Management Plan) und Zuständigkeiten. Der maßgebliche EU-Rechtsrahmen für die rechtlichen und hygienischen Fragen der Kreislaufführung und Sekundärwasser-Nutzung; für urbane Grünraum-Bewässerung als Referenz-/Analogieрahmen relevant.

Zentrale Befunde

  • Qualitätsklassen + Eignung: Die Verordnung definiert Mindestqualitätsklassen (A–D) für aufbereitetes Wasser und koppelt sie an zulässige Bewässerungszwecke und Anbaukulturen — der regulatorische Kern für „welche Sekundärwasserqualität wofür".
  • Risikomanagement-Pflicht: Ein verpflichtender Wasserwiederverwendungs-Risikomanagementplan adressiert genau die hygienischen Fragen (Krankheitserreger, Barrieren, Monitoringpunkte), die bei der Kreislaufführung zu klären sind.
  • Monitoring + Konformität: Vorgegeben sind Überwachungsparameter, Probenahmehäufigkeit und Konformitätskontrolle — die Basis für rechtssichere Umsetzung und Anforderungen an Aufbereitung/Leitungssysteme.
  • Anwendungsbereich: Primär landwirtschaftliche Bewässerung; für kommunale/urbane Grünraumbewässerung dient sie als maßgeblicher Analogie- und Ausgangsrahmen für nationale/lokale Regelungen.

Methodik

Unmittelbar geltender EU-Rechtsakt. Die Quelle definiert verbindliche Mindestanforderungen, Pflichten und Kontrollmechanismen; sie ist keine empirische Wirkungsstudie einzelner Wiederverwendungssysteme.

Relevanz für den Forschungskatalog

Rechtsrahmen-Kernbeleg für WFK-6.8.5 (Kreislaufführung von Trink-/Regenwasser; hygienische, rechtliche und ökonomische Fragen der Sekundärwassernutzung): liefert die EU-weit verbindlichen Qualitätsklassen, Risikomanagement- und Monitoringpflichten, an denen sich Wiener Sekundärwasser-Konzepte auszurichten haben. Ergänzt die technische/akzeptanzbezogene Grauwasser-Review (Oteng-Peprah) und die Regenwassernutzungs-Speicherquelle (Campisano) um die Rechtsdimension.

Zitiert in 1 Forschungsfrage

Quelldatei

sources/2020-eu-water-reuse-regulation-741.md

Auf GitLab anzeigen (raw)