Forschungsfragen Klima

Wiener Garagengesetz 2008 (WGarG 2008) — Landesrecht konsolidiert Wien (Stellplatzverpflichtung, Zonenmodell, Garagen)

Land Wien (Wiener Landtag) · · RIS — Rechtsinformationssystem des Bundes, Landesrecht konsolidiert Wien

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Bibliographische Details

Quellen-ID
2008-wiener-garagengesetz-stellplatzverpflichtung
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Notizen

Reale Primär-Rechtsquelle der Wiener Stellplatzverpflichtung und Garagen-Regulierung (konsolidierte Fassung). Ersetzt inhaltlich die quarantänierten halluzinierten Wien-Parkraum-Katalogeinträge. RIS-.wxe-Endpoint liefert generischen Fetchern 503 / keinen statischen Title-Tag → Link-Health kann false-negativ sein (content_match_override im Katalog empfohlen).

Zentrale Befunde

  • Das Wiener Garagengesetz 2008 regelt die Stellplatzverpflichtung bei Neu- und Umbauten sowie Bau und Betrieb von Garagen in Wien und ist die maßgebliche landesrechtliche Grundlage für Pflicht-Stellplätze (Primärquelle, geltende Fassung).
  • Mit der Novelle LGBl. Nr. 37/2023 wurde die Herstellungspflicht reduziert und ein differenziertes Zonenmodell eingeführt: In ÖV-gut-erschlossenen Gebieten (Zone 2) ist der Regelbedarf nur zu 80 %, im innerstädtischen Bereich (innerhalb des Gürtels / entlang von U-Bahn-Linien) nur zu 70 % zu erfüllen.
  • Zusätzliche Reduktionsmechanismen sind vorgesehen (u. a. für Ladeinfrastruktur über dem Pflichtmaß sowie für Car-Sharing-Stellplätze), die die Zahl der Pflichtstellplätze weiter senken können.

Methodik

Konsolidierter Gesetzestext (Landesrecht Wien) in der geltenden Fassung, abgerufen aus dem RIS. Als Rechtsquelle definiert er verbindliche Vorgaben; er misst keine empirischen Wirkungen (Verkehr, Klima) — diese sind über begleitende Studien zu belegen.

Relevanz für den Forschungskatalog

Wien-Primärquelle und Umsetzungs-Rahmen für Topic 4.1: Er ist die rechtliche Grundlage der Stellplatzverpflichtung und damit direkt relevant für die Bedarfsermittlung bei Neubauten (WFK-4.1.2c), für die Sicherstellung/Umsetzung klimaschonender Garagen-Maßnahmen (WFK-4.1.2a) und für den regulatorischen Handlungsraum bei On-Street-Flächen und Umverteilung (WFK-4.1.1). Das Zonenmodell (70/80 %) ist der konkrete Wiener Reform-Hebel, an dem empirische Bedarfs- und Wirkungsbelege (z. B. Minimum-Parking-Evidenz) ansetzen.

Zitiert in 6 Forschungsfragen

Quelldatei

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